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   OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19   

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https://dejure.org/2020,18251
OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19 (https://dejure.org/2020,18251)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.01.2020 - 12 Wx 32/19 (https://dejure.org/2020,18251)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 12 Wx 32/19 (https://dejure.org/2020,18251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 S 1 GBO, § 53 Abs 1 S 2 GBO, Art 233 § 2b Abs 1 BGBEG, Art 233 § 2b Abs 2 BGBEG, Art 233 § 2c Abs 1 BGBEG
    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem DDR-Recht; Erstreckung von Grundschulden am Grundstück auf das Gebäude und Gutglaubensschutz

  • notar-drkotz.de

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem DDR-Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZR 246/10

    Gutgläubige Nachbelastung des Gebäudeeigentums: Fehlende Eintragung im Grundbuch

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Das selbstständige Gebäudeeigentum wurde ursprünglich durch die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs, § 892 BGB, nicht beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5; KG Berlin, Urteil vom 13. März 2002 - 11 U 30/01 -, Rn. 42, juris); das Gebäudeeigentum blieb auch gegenüber dem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks, hier dem Beteiligten, bestehen, wobei insoweit dahinstehen kann, ob der Beteiligte angesichts des notariellen Kaufvertrages der Notarin W. , A. , vom 24. Februar 1994 zu deren UR.Nr. 225/1994 über das Gebäude und eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.000 m² gutgläubig war.

    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs für das Grundstück umfasste seinerzeit - am 3. November 1993 - nicht auch das Nichtbestehen von dort nicht gebuchten Nutzungsrechten oder von dort nicht gebuchtem Gebäudeeigentum (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5, juris), das ausweislich des Bescheides des Präsidenten der Oberfinanzdirektion vom 23. Juli 2002 gemäß Art. …

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 EGBGB, Rn. 20; BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5, juris).

    Diese Rechtslage änderte sich erst mit dem Ablauf des 31. Dezember 2000 (Art. 231 § 5 Abs. 4 Satz 1 EGBGB; BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 6, juris).

    Das nicht eingetragene Gebäudeeigentum würde bestehen bleiben, aber zugunsten des Erwerbers des beschränkten dinglichen Rechts von diesem mitbelastet (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 6, juris; Staudinger/Rauscher (2016) Artikel …

  • KG, 13.03.2002 - 11 U 30/01

    Rechtsnachfolgerin mehrerer gärtnerischer Produktionsgenossenschaften; Belastung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Sachenrecht">233 § 2 c Abs. 1 EGBGB ist dieses Gebäudeeigentum auf Antrag im Grundbuch wie eine Belastung des betroffenen Grundstücks einzutragen (vgl. Münchner Kommentar-Holch, BGB, 4. Aufl., Art. 231 § 5 EGBGB, Rn. 14; KG Berlin, Urteil vom 13. März 2002 - 11 U 30/01 -, Rn. 36, juris).

    Das selbstständige Gebäudeeigentum wurde ursprünglich durch die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs, § 892 BGB, nicht beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5; KG Berlin, Urteil vom 13. März 2002 - 11 U 30/01 -, Rn. 42, juris); das Gebäudeeigentum blieb auch gegenüber dem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks, hier dem Beteiligten, bestehen, wobei insoweit dahinstehen kann, ob der Beteiligte angesichts des notariellen Kaufvertrages der Notarin W. , A. , vom 24. Februar 1994 zu deren UR.Nr. 225/1994 über das Gebäude und eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.000 m² gutgläubig war.

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 3 Satz 1 EGBGB das Erlöschen des nicht im Grundstücksgrundbuch wie eine Belastung eingetragenen Gebäudeeigentums durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Grundstückseigentums (vgl. Münchner Kommentar-Holch, 4. Aufl., Art. 231 § 5 EGBGB, Rn. 28-30; Böhringer; Sicherung von Rechtspositionen durch Widerspruchseintragungen in ostdeutschen Grundbüchern, VIZ 1999, 569, 573; Böhringer, Das Zweite Eigentumsfristengesetz und die Suspendierung der Grundbuch-Publizität, VIZ 2000, 129, 130; KG Berlin, Urteil vom 13. März 2002 - 11 U 30/01 -, Rn. 42, juris).

  • OLG Hamm, 16.05.2002 - 15 W 104/02

    Folgen der Eintragung einer Rangänderung bei Briefrechten ohne Vorlage des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Soweit § 41 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht als zwingende, sondern als Ordnungsvorschrift gefasst ist, bedeutet das nicht etwa, dass das Grundbuchamt nach freiem Belieben von der Vorlage absehen kann, sondern stellt lediglich klar, dass eine vom Grundbuchamt ohne Vorlage des Briefes vorgenommene Eintragung im Grundbuch deren Wirksamkeit nicht berührt, sofern die sachliche Legitimation des Betroffenen zur Zeit der Eintragung tatsächlich bestand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 3 Wx 444/94 -, Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 15 W 104/02 -, Rn. 12, juris).

    Ein Amtswiderspruch nach § 53 Abs. 1 S. 1 GBO könnte nur eingetragen werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Zeit der Eintragung des Amtswiderspruchs fortbesteht (Demharter, a.a.O., § 53, Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 15 W 104/02 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14

    Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Die in einem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen dinglichen Erklärungen wirken wie eine dingliche Einigung gemäß § 925 BGB, wenn sie an der Feststellungswirkung nach § 96 Abs. 5 S. 2 SachenRBerG teilnehmen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 66/14 -, Rn. 5 für § 106 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 3 Wx 444/94

    Briefvorlage bei Eintragung betr. Grundpfandrechte

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Soweit § 41 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht als zwingende, sondern als Ordnungsvorschrift gefasst ist, bedeutet das nicht etwa, dass das Grundbuchamt nach freiem Belieben von der Vorlage absehen kann, sondern stellt lediglich klar, dass eine vom Grundbuchamt ohne Vorlage des Briefes vorgenommene Eintragung im Grundbuch deren Wirksamkeit nicht berührt, sofern die sachliche Legitimation des Betroffenen zur Zeit der Eintragung tatsächlich bestand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 3 Wx 444/94 -, Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 15 W 104/02 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 268/05

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Flurneuordnungsbehörde; Aufgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Daran fehlt es hier, weil die Grundschuld für die Beklagte am 21. Januar 1999 eingetragen wurde (BGH, Urteil vom 12. Januar 2007 - V ZR 268/05 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Jena, 06.02.2013 - 7 U 560/12

    Gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten bei Divergenz von Grundbuch und

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 4 EGBGB entsprechend für dingliche Belastungen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 6. Februar 2013 - 7 U 560/12 -, Rn. 5, juris).
  • BFH, 29.03.1995 - X R 36/94

    Keine "Abzugsbeträge" für den nachträglich angeschafften Grund und Boden, wenn

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Sachenrecht">233 § 2c EGBGB ist der Erwerb dinglicher Rechte, mithin auch von Grundschulden, am Gebäude aufgrund der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs nur möglich, wenn das Gebäudeeigentum auch bei dem belasteten Grundstück eingetragen ist, weil das immobiliarsachenrechtlich selbständige Gebäude gerade nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks war (§ 95 Abs. 1 Satz 2 BGB), mit der Folge, dass Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum auseinanderfallen (BFH, Urteil vom 29. März 1995 - X R 36/94 -, BFHE 178, 124, BStBl II 1995, 828, Rn. 23, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02

    Notarielles Vermittlungsverfahren gemäß §§ 87 ff. SachenRBerG mit dem Ziel des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19
    Bei dem insoweit erforderlichen notariellen Vermittlungsverfahren handelt es sich um ein streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß den §§ 92 und 96 SachenRBerG (Vossius, Kommentar zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2.Aufl., § 89, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 5 W 1/02 -, Rn. 25, juris).
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